Personal-fragebogen

Fülle hier bitte den Personalfragebogen für deinen Einsatz bei der Herweck Perspectives 2023 aus.

    1. Persönliche Angaben:


    2. Status bei Beginn der Beschäftigung


    3. Angaben zur Krankenversicherung:
    Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

    4. Weitere Beschäftigungen:
    a) für geringfügig entlohnt Beschäftigte:
    Es besteht / bestehen derzeit ein oder mehrere Beschäftigungsverhältnis(se) bei (einem) anderen Arbeitgeber(n) neinja. Ich übe derzeit folgende Beschäftigung aus:
    Beschäftigungsbeginn Arbeitgeber mit Adresse Die weitere Beschäftigung ist
    geringfügig entlohntnicht geringfügig entlohnt
    geringfügig entlohntnicht geringfügig entlohnt
    geringfügig entlohntnicht geringfügig entlohnt

    Anmerkung: Eine kurzfristige – für den Arbeitnehmer abgabenfreie – Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

    Bei Addition der Bruttoarbeitsentgelte aus der/den bereits ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung(en) und der von diesem Fragebogen betroffenen (neuen) geringfügig entlohnten Beschäftigung ergibt sich ein Betrag, der regelmäßig 450 € im Monat übersteigt.

    b) für kurzfristig Beschäftigte:
    Im laufenden Kalenderjahr habe ich bereits eine/mehrere befristete Beschäftigung(en) ausgeübt.
    neinja. Im laufenden Kalenderjahr habe ich folgende befristete Beschäftigung(en) ausgeübt:
    Beginn und Ende der Beschäftigung Arbeitgeber mit Adresse

    Anmerkung: Eine kurzfristige – für den Arbeitnehmer abgabenfreie – Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

    5. Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
    Der Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kann auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichten, um volle Ansprüche in der Rentenversicherung zu erwerben. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer die Differenz zwischen Pauschalabgabe und vollem Beitrag zur Rentenversicherung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).


    Es besteht eine weitere geringfügige Beschäftigung, in der ich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet habe.


    6. Lohn-/Gehaltskonto
    IBAN Kreditinstitut BIC

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